Es tut sich mal wieder was in Sachen Datenschutz. Kaum hat das neue Jahr begonnen, findet sich ein erster Entwurf einer neuen europaweiten Datenschutzverordnung. Von dieser sind vor allem auch die sozialen Netzwerke betroffen. Und man muss sagen, auf den ersten Blick sieht die Verordnung vielversprechend und im Sinne des Verbrauchers aus.
Zu den Inhalten:
Die detaillierte Erstellung von Nutzerprofilen durch Social Media Plattformen oder Online-Shops wird erschwert, Daten von Minderjährigen sollen gar nicht mehr gespeichert werden dürfen.
Außerdem wird den Nutzern das Recht „vergessen zu werden“ zugesprochen. Das bedeutet, dass jeder Nutzer das Recht darauf hat, die Löschung sämtlicher Daten über die eigene Person zu verlangen.
Wie es in Deutschland bereits in den vergangenen Jahren vielfach gefordert wurde, sollen künftig auch die Privatsphäreeinstellungen von Beginn an auf „default“ gesetzt werden, also auf die Version, wo am wenigsten Daten preisgegeben werden.
Damit diese neuen Grundsätze auch eingehalten werden, drohen bei Verstößen harte Sanktionen, bis zu 5% des Jahresumsatzes.
Weiterhin wird den Nutzer das Recht eingeräumt, eine Kopie sämtlicher personenbezogener Daten zu erhalten.
Ausblick
Festzuhalten gilt, dass dies nur der erste Entwurf ist. Nun beginnt die Diskussion und man darf gespannt bleiben, welche Punkte sich in der endgültigen Fassung sich dann tatsächlich noch wiederfinden werden.