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Der akjfreiburg sieht „nachvollziehbare Gründe [] für die Übernahme der [anwaltlichen] Verteidigung eines Neofaschisten“ http://ur1.ca/9ldcr
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… und hat „ keine Zweifel an [der] antifaschistische[n] Überzeugung“ einer Anwältin, die einen Nazi verteidigt. http://ur1.ca/9ldcr
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