RA Michael Seidlitz

RA Michael Seidlitz at

Einstellung des Bußgeldverfahrens gegen Deutsche Wohnen soll wohl so begründet worden sein:

Der Bußgeldbescheid enthalte keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens.
Bußgelder gegen Unternehmen dürften nur bei nachweisbarem Verschulden von Leitungspersonen verhängt werden.