RA Michael Seidlitz

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#Zugänglichmachung für ein #neues #Publikum
Ein Schülerreferat, für das zur Illustrierung der Arbeit ein mit Zustimmung des Fotografen auf einer Reisemagazin-Internetseite frei und kostenlos zugängliches Foto verwendet worden ist, darf auf einer Schulhomepage nur mit Zustimmung des Fotografen öffentlich zugänglich gemacht werden

EuGH, Urteil vom 07.08.2018, Rechtssache C-161/17