Zur persönlichen Haftung eines Gesellschafters einer Steuerberater-LLP für Wettbewerbsverstöße
BGH, Urteil vom 10.12.2020, I ZR 26/20 - Steuerberater-LLP
Der Gesellschafter einer Kapital- oder Personengesellschaft haftet nach § 8 Abs. 1 UWG nicht schon aufgrund seiner Gesellschafterstellung, sondern nur, wenn auch in seiner Person der Tatbestand der Zuwiderhandlung als Täter oder Teilnehmer begründet ist, weil er den Verstoß selbst begangen oder ihn pflichtwidrig nicht verhindert hat.