RA Michael Seidlitz

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Das in § 217 StGB normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verstößt gegen das Grundgesetz und ist nichtig.

BVerfG, Urteil vom 26.02.2020, 2 BvR 2347/15; 2 BvR 651/16; 2 BvR 1261/16