RA Michael Seidlitz

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Einem Rechtsanwalt, der für seinen Mandanten einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend macht, muss Auskunft erst nach Vorlage einer Original-Vollmacht seines Mandanten erteilt werden.

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 29.07.2019, 7 C 185/18