RA Michael Seidlitz

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Zweiter Prozess ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn wettbewerbswidrige Online-Werbung zwar schon beim ersten Prozess vorlag und für den Kläger erkennbar war, von diesem aber schlichtweg übersehen wurde

OLG Köln, Urteil vom 27.11.2020, 6 U 65/20


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