RA Michael Seidlitz

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Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Bewerbung handwerklicher Tätigkeiten ohne entsprechende Handwerksrolleneintragung löst Werbung auf Website mit „Chiptuning, Dieseltuning, Benzintuning“ eine Vertragsstrafe aus.

LG Frankfurt a.d. Oder, Urteil vom 29.04.2019, 12 O 282/17

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