RA Michael Seidlitz

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#Schleichwerbung
Stimmt ein positiver, als unabhängiger Beitrag erscheinender Presseartikel über ein Unternehmen fast wörtlich mit einer durch das Unternehmen selbst verbreiteten Verlautbarung überein, handelt es sich bei dem Artikel um eine geschäftliche Handlung zugunsten eines Dritten, die als getarnte Werbung unlauter im Sinne von § 5a VI UWG ist.

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.08.2019, 6 W 64/19