Kein Schadenersatz bei unentgeltlicher Lizenzierung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2020, I-20 U 152/16
Verzichtet der Inhaber eines Schutzrechts auf dessen monetäre Verwertung, entsteht ihm durch die rechtswidrige Nutzung des Schutzrechtes kein Schaden.
Revision anhängig beim BGH zu I ZR 201/20