RA Michael Seidlitz

RA Michael Seidlitz at

#Beschäftigtendatenschutz #DSGVO
Zum Anspruch der Personalvertretung gegen die Dienststelle, bei der Mitbestimmung anlässlich der Versetzung von Arbeitnehmern auch die Namen der nicht zum Zuge gekommenen Bewerber mit Nennung der Beschäftigungsbehörde mitgeteilt zu bekommen.

VGH München, Beschluss vom 21.05.2019, 17 P 18.2581