Ute at
Haben wir es nicht alle irgendwie seit der Mittelstufe geahnt? Das Tanzverbot am Karfreitag ist verfassungswidrig...
Bundesverfassungsgericht – Generelles Tanzverbot an Karfreitag in Bayern ist verfassungswidrigDas Bundesverfassungsgericht kippt die Regelung im Freistaat, wonach am Karfreitag keine "öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen" stattfinden dürfen. Ausgangspunkt der Klage war eine verbotene "Heidenspaß-Party".