SCHUFA-Negativeintrag, der durch ein Inkassounternehmen gemeldet wurde und der auf einer Forderung beruht, die der Schuldner durch Ratenzahlung tilgte, ist rechtswidrig und zu löschen
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird dazu verpflichtet, auf die Löschung des Negativeintrages bei der SCHUFA hinzuwirken.
VG Wiesbaden, Urteil vom 29.09.2021, 6 K 549/21.WI