RA Michael Seidlitz

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Auswahlprozesse zur und Qualifikationskriterien für die Auswahl und Bestellung von öffentlichen Datenschutzbeauftragten sind intransparent und dadurch demokratisch unzureichend legitimiert. Außerdem stehen Sie nicht mit den DSGVO-Vorgaben in Einklang.

#Gutachten
Die Bestellung der Leitung von Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland
Stand: 01.12.2021
von Ute Bernhardt, Ingo Ruhmann und Karin sowie Thilo Weichert