Cookiebot verarbeite IP-Adressen unter Verstoß gegen die #SchremsII Entscheidung des EuGH
Hochschule RheinMain sei wegen Einbindung und Nutzung des Dienstes hierfür verantwortlich
Hochschule RheinMain darf auf ihrer Webseite nicht den Dienst „Cookiebot“ nutzen
VG Wiesbaden, Beschluss vom 01.12.2021, 6 L 738/21.WI, n. rkr.