verweigerte Terminsverlegung
Antragsschrift muss sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht mit der Vielzahl der vom Landgericht angebotenen Schutzvorkehrungen auseinander
BVerfG, Beschluss vom 23.03.2020, 2 BvR 483/20
Karlsruhe – und die trotz Corona verweigerte Terminsverlegung