RA Michael Seidlitz

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verweigerte Terminsverlegung
Antragsschrift muss sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht mit der Vielzahl der vom Landgericht angebotenen Schutzvorkehrungen auseinander 

BVerfG, Beschluss vom 23.03.2020, 2 BvR 483/20


Karlsruhe – und die trotz Corona verweigerte Terminsverlegung