IDO Verband soll Online-Lebensmittelhändler über Vorliegen der Aktivlegitimation arglistig getäuscht und hierdurch zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung bewogen haben
LG Nürnberg, Urteil vom 04.06.2020, 19 O 5115/19, n. rkr., Berufung eingelegt