RA Michael Seidlitz

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IDO Verband soll Online-Lebensmittelhändler über Vorliegen der Aktivlegitimation arglistig getäuscht und hierdurch zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung bewogen haben

LG Nürnberg, Urteil vom 04.06.2020, 19 O 5115/19, n. rkr., Berufung eingelegt