RA Michael Seidlitz

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Rechtsanwälte haben keinen Anspruch auf Ausstattung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) mit einer sogenannten echten Ende-zu Ende-Verschlüsselung.

Anwaltsgerichtshof Berlin, urteil vom 14.11.2019, I AGH 6/18 - Berufung zum BGH zugelassen