Öffnen eines versperrten Containers mittels Vierkantschlüssels und Mitnahme von zur Abholung durch ein Entsorgungsunternehmen ausgesonderte Lebensmittel eines Supermarkts ist als Diebstahl strafbar.
BayObLG, Beschluss vom 02.10.2019, 206 StRR 1013/19 und 1015/19