Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess
Den Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast sowohl zu den tatsächlich von ihm abgeleisteten Überstunden als auch hinsichtlich deren Anordnung, Duldung oder nachträglichen Billigung durch den Arbeitgeber.
Keine Beweislastumkehr wegen fehlenden Zeiterfassungssystems.
BAG, Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21