RA Michael Seidlitz

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Betriebsschließungsversicherung muss für corronabedingte Betriebsschließung Entschädigung zahlen.
Klausel in Versicherungsbedingungen, die Versicherungsfall auf im InfSG ausdrücklich genannte Erreger beschränkt, ist gemäß § 307 BGB unwirksam.

LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2021, 40 O 53/20