RA Michael Seidlitz

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Influencerin präsentiert auf Instagram Waren und verlinkt auf Hersteller-Accounts ohne Werbekennzeichnung und redaktionellen Anlass = unzulässige Werbung
Werbung für sich selbst reicht aus

OLG Braunschweig, Urteil vom 13.05.2020, 2 U 78/19, n. rkr.