RA Michael Seidlitz

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Ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB liegt auch dann vor, wenn Bauherren beim Neubau eines Wohnhauses die Gewerke an einzelne Handwerksunternehmen vergeben.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.03.2022, 5 U 52/21 
Revision zugelassen und anhängig beim BGH zu VII ZR 94/22