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RA Michael Seidlitz
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2020-06-29T15:20:30Z
Veröffentlicht ein Unternehmer auf seiner Website AGB, ohne hierüber Verträge mit Verbrauchern zu schließen, muss er in den AGB trotzdem Angaben zur alternativen Streitbeilegung machen.
EuGH, Urteil vom 25.06.2020, C-380/19
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=CAAD752C8B0E73E614B47AB86F4701A8?text=...