RA Michael Seidlitz

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Sanktionierung eines Verstoßes gegen in Nutzungsbedingungen enthaltenes Hassrede-Verbot mit zeitlich begrenzter Sperre (hier: 30 Tage read-only-Modus) ist idR verhältnismäßig

OLG Dresden, Beschluss vom 19.11.2019, 4 U 1471/19