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RA Michael Seidlitz
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2020-11-25T11:42:07Z
Die Tätigkeiten eines #IT_Sicherheitsbeauftragten und #Datenschutzbeauftragten in Personalunion führen zu Interessenkonflikten und sind nicht miteinander vereinbar.
TLfDI, Tätigkeitsbericht 2019, S. 135, Ziffer 4.1.
https://www.tlfdi.de/mam/tlfdi/datenschutz/taetigkeitsbericht/2._tatigkeitsbericht.pdf