RA Michael Seidlitz

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Der Arbeitgeber darf zum Gesundheits- und Infektionsschutz aller Mitarbeiter und Besucher des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen.

Siegburg, Urteil vom 16.12.2020, 4 Ga 18/20, n. rkr.