RA Michael Seidlitz

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Ist bei tatsächlich unklarer Rechtslage eine Aussage eines Unternehmers vom Verbraucher nicht als Äußerung einer Rechtsansicht, sondern als Tatsachen-Feststellung zu verstehen, kann darin eine Irreführung liegen.

BGH, Urteil vom 23. April 2020 - I ZR 85/19