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RA Michael Seidlitz
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2020-11-20T09:47:02Z
Ärztebewertungsportal darf bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.11.2020, 16 W 37/20
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/ärzteportal