RA Michael Seidlitz

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Zur Anwendbarkeit der Covid-19-Gutscheinlösung auf Sponsoringverträge 

LG Paderborn, Urteil vom 26.10.2020, 3 O 252/20

Covid-19-Gutscheinlösung gilt nicht für Rückzahlungsanspruch eines Sponsors gegen einen Profi-Fußball-Club wegen pandemiebedingter zuschauerfreier Geisterspiele, weil es sich insoweit nicht um eine Freizeitveranstaltung, sondern um eine Veranstaltung im beruflichen Kontext handelt.