RA Michael Seidlitz

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BGH-Entscheidung „Der Novembermann“

Lässt der Rechtsinhaber gegenüber unterschiedlichen, rechtlich oder wirtschaftlich nicht verbundenen Unternehmen oder Personen in engem zeitlichem Zusammenhang getrennte, im Wesentlichen gleichlautende Abmahnungen wegen des rechtswidrigen Vertriebs von Vervielfältigungsstücken derselben Werke aussprechen, die aus derselben Quelle stammen, so können diese Abmahnungen eine Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG darstellen.

BGH, Urteil vom 6. Juni 2019, I ZR 150/18 - Der Novembermann


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BGH-Entscheidung „Der Novembermann“

Die BGH-Entscheidung “Der Novembermann”
- Auswirkungen auf Abmahnungen wegen Filesharings? -
von RA Wolfgang Kuntz


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BGH-Entscheidung „Der Novembermann“

Probleme bei der (notwendigen) Anwendung der Novembermann-Rechtsprechung des BGH auf Filesharing-Massenabmahnungen
von RA Dr. Urs Verweyen