Rechtsmissbräuchlicher Ordnungsmittelantrag im Wettbewerbsrecht
KG Berlin, Beschluss vom 17.12.2020 5 W1038/20
Bietet der Gläubiger eines Unterlassungstitels dem Schuldner (erfolglos) an, gegen Zahlung eines Geldbetrages an sich auf die Durchführung eines Ordnungsmittelverfahrens zu verzichten, ist die Stellung eines Ordnungsmittelantrags wegen der Absicht der Erzielung eigener Einnahmen rechtsmissbräuchlich