RA Michael Seidlitz

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Unternehmen, die auf einem Bewertungsportal bewertet werden und nicht wissen, ob die Bewertung tatsächlich von einem Kunden stammt, müssen in der Regel nicht mehr tun, als den Kundenkontakt zu bestreiten.

BGH, Urteil vom 09.08.2022, VI ZR 1244/20