#Schrems_II
Die Nutzung eines Web- und Mail-Hosters, der außerhalb der EU ansässig ist, dürfte sich heute nicht mehr rechtfertigen lassen.
Vertragliche Zusicherungen allein dürften wohl nicht ausreichend sein.
Matthias Bergt
Referatsleiter bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit