RA Michael Seidlitz

RA Michael Seidlitz at

#Schrems_II
Die Nutzung eines Web- und Mail-Hosters, der außerhalb der EU ansässig ist, dürfte sich heute nicht mehr rechtfertigen lassen.
Vertragliche Zusicherungen allein  dürften wohl nicht ausreichend sein.

Matthias Bergt
Referatsleiter bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit