Welche Datenschutzbehörde ist für die Einleitung von Gerichtsverfahren wegen grenzüberschreitender DSGVO-Verstöße zuständig?
GenAnw, Schlussanträge vom 13.02.2021, Rechtssache C-645/19
Facebook Ireland Limited, Facebook Inc., Facebook Belgium BVBA / Gegevensbeschermingsautoriteit
Die Datenschutzbehörde des Staates, in dem sich die Hauptniederlassung eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters in der EU befindet, hat eine allgemeine Zuständigkeit, um gerichtliche Verfahren wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung in Bezug auf grenzüberschreitende Datenverarbeitung einzuleiten
Die anderen betroffenen nationalen Datenschutzbehörden seien gleichwohl befugt, in Situationen, in denen es ihnen die Datenschutz-Grundverordnung spezifisch gestatte, derartige Verfahren in ihren jeweiligen Mitgliedstaaten einzuleiten