Verwendung eines Mitarbeiterfotos mit Namensnennung auf firmeneigener Facebookseite ohne dessen Einwilligung ist rechtswidrig und rechtfertigt voraussichtlich Schmerzensgeld iHv bis zu maximal EUR 1.000
ArbG Lübeck, Beschluss vom 20.06.2019, 1 Ca 538/19
kostenpflichtig: