RA Michael Seidlitz

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Verwendung eines Mitarbeiterfotos mit Namensnennung auf firmeneigener Facebookseite ohne dessen Einwilligung ist rechtswidrig und rechtfertigt voraussichtlich Schmerzensgeld iHv bis zu maximal EUR 1.000

ArbG Lübeck, Beschluss vom 20.06.2019, 1 Ca 538/19

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