Richterdaten müssen nicht herausgegeben werden
VG Berlin, Urteil vom 18.11.2021, VG 2 K 6.19
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung muss personenbezogene Daten der Berliner Richter:innen gegenüber dem Bewertungsportal „richterscore“ nicht zugänglich machen, wenn diese nicht eingewilligt haben.