RA Michael Seidlitz

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Enthält der Antrag auf Erlass einer eVfg. - anders als die vorgerichtliche Abmahnung - umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des § 14 Abs. 2 UWG n.F, gebietet der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit eine vorherige Anhörung des Antragsgegners

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2021, I-20 W 11/21