RA Michael Seidlitz

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Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. sei rechtsmissbräuchlich, weil er ein Vorgehen auch gegen eigene Verbandsmitglieder nicht habe nachweisen können

LG Heilbronn Urteil vom 20.12.2019, 21 O 38/19 KfH, nicht rechtskräftig