RA Michael Seidlitz

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"Die Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im "Insolvenzbekanntmachungsportal" veröffentlicht sein dürfen"

OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.07.2021, 17 U 15/21, Revision ist zugelassen