RA Michael Seidlitz

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Eine ursprünglich zulässige Verdachtsberichterstattung rechtfertigt im Normalfall auch die langfristige Archivierung im Online-Archiv einer Zeitung und muss nur in Ausnahmefällen nachträglich gelöscht oder verändert werden.

BVerfG, Beschluss vom 07.07.2020, 1 BvR 146/17