
Wann kann eine wiederholte Anmeldung einer identischen Marke für identische Waren/Dienstleistungen bösgläubig sein?
EuG, Urteil vom 21.04.2021, T-663/19
Anmeldung einer identischen Marke für identische Waren/Dienstleistungen kurz vor Ablauf der 5-jährigen Benutzungsschonfrist
+ Absicht der Umgehung des Nachweises der rechtserhaltenden Benutzung der Marke
= künstliche Verlängerung der Benutzungsschonfrist bezweckt
=> bösgläubige (wiederholte) Markenanmeldung