RA Michael Seidlitz

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Wann kann eine wiederholte Anmeldung einer identischen Marke für identische Waren/Dienstleistungen bösgläubig sein?

EuG, Urteil vom 21.04.2021, T-663/19

Anmeldung einer identischen Marke für identische Waren/Dienstleistungen kurz vor Ablauf der 5-jährigen Benutzungsschonfrist 
+ Absicht der Umgehung des Nachweises der rechtserhaltenden Benutzung der Marke 
= künstliche Verlängerung der Benutzungsschonfrist bezweckt
=> bösgläubige (wiederholte) Markenanmeldung