RA Michael Seidlitz

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Elektronisches Dokument ist auch dann fristwahrend bei Gericht eingegangen, wenn es aufgrund von Umlauten in der Dateibezeichnung nicht rechtzeitig an andere Rechner innerhalb des Gerichtsnetzes weitergeleitet oder von solchen Rechnern abgerufen werden konnte

BGH, Urteil vom 14.05.2020, X ZR 119/18