RA Michael Seidlitz

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Nutzung eines Bildes eines Prominenten im Umfeld redaktioneller Tätigkeit auch zu werblichen Zwecken (Klickköder)

„Bild am Sonntag“ durfte Gewinnspiel für eine Traumreise mit ehemaligem „Traumschiffkapitän“ nicht ohne dessen Einwilligung bebildern.

OLG Köln, Urteil vom 10.10.2019, 15 U 39/19, Revision zugelassen