RA Michael Seidlitz

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Die DSGVO ist im Bereich des Steuerrechts nur auf harmonisierte Steuern, wie etwa die der Umsatzbesteuerung, anwendbar, nicht dagegen auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen.

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28.01.2020, 12 K 213/19